Liebe Menschen,
heute bekommt Ihr den Newsletter 6.2023 der BI Menschenwürde, wieder mit Infos aus der BI, Infos für die praktische Arbeit, Terminen und Hintergrundinformationen.

  1. Aktuelles aus der BI

Verschärfung des EU-Asylrechts: Ihr findet im Anhang einen Beitrag aus dem Buxtehuder Tageblatt vom 14.6. zur Stellungnahme der BI Menschenwürde dazu. An verschiedenen Orten in Buxtehude hängt unser Plakat mit dem Überkleber „Menschenwürdige und faire Asylverfahren anstatt Schnellverfahren in Lagern an den EU-Außengrenzen“ (siehe Anhang). Unten in „4. Hintergründe“ findet Ihr relevante Informationen und Stellungnahmen zu dieser geplanten Verschärfung des EU-Asylrechts. Es gibt ein sehr lesenswertes Buch von Gesine Schwan: „Europa versagt – eine menschliche Flüchtlingspolitik ist möglich“. Sehr empfehlenswert angesichts der ständig wiederholten Aussage, dass leider nur eine unmenschliche Flüchtlingspolitik in Europa möglich wäre, damit uns Europa nicht ganz um die Ohren fliegt. Wir versuchen, Gesine Schwan für eine Veranstaltung hier zu gewinnen.

Wir sind für eine pakistanische Transfrau nach lokalem Support im Kreis Stade vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat angefragt worden. Mit Hilfe des Netzwerks konnten wir eine Reihe von Hilfsangeboten finden und an den NFR weiterleiten. Solltet jemand von Euch auch Kontakt mit Transpersonen haben, können diese Infos gern weitergegeben werden: https://www.kibis-stade.de/gruppensuche/selbsthilfethemen/. Hier findet man unter ‚trans‘ alles an Selbsthilfegruppen oder Netzwerken, was es hier in der Region gibt.

Das Fest der Kulturen in Buxtehude, zu dem auch die BI aufgerufen hatte, hat am 3.6. bei strahlendem Wetter in fröhlicher und entspannte Atmosphäre stattgefunden. Für nächstes Jahr ist eine Wiederholung geplant. Wer hier mit organisieren möchte kann sich gerne an Anika Lukas (A.Lucas@stadt.buxtehude.de) wenden.

Spende für die Schule in Afghanistan bei unserem Jubiläumsfest am 13.5.: Der Leiter Mr. Salehi hat jetzt mitgeteilt, dass er eine Projektor hat kaufen können mit dem Geld, was das Lernen sehr erleichtert. Ich hänge ein Bild an.

Wir wurden angesprochen, dass eine Plakatierung auf der Litfaßsäule direkt vor dem Eingang der Moschee in Buxtehude als sehr respektlos von den Gläubigen empfunden wurde. Wir haben mit den Verantwortlichen der Plakatierungsfirma gesprochen. Es scheint keinen rassistischen oder muslimfeindlichen Hintergrund zu haben. Inzwischen wurde die Säule neutral überklebt.

Wir bemühen uns derzeit wieder um ein Kirchenasyl für einen jungen Mann aus dem Irak. Auch er ist Opfer der absurden Dublin-Regelung. Er war über Polen in die EU eingereist, wurde dort fast 1 Jahr in haftähnlicher Weise unter erbärmlichen Bedingungen festgehalten, konnte dann nach Deutschland weiterflüchten, wurde an Polen überstellt, konnte wieder nach Deutschland kommen und soll nun wieder an Polen ausgeliefert werden, wo ihm neben der unmenschlichen Behandlung eine Abschiebung in den Irak droht. Er hat Todesangst davor, weil die radikalen Milizen, die ihn dort verfolgen, ihm mit dem Tod drohen.

Das Plakat der BI mit dem Artikel 1 GG in 36 Sprachen findet sehr viel Anklang, insbesondere in DIN A 3. Deshalb drucken wir es jetzt schon wieder nach. Bei Interesse an dem Plakat bitte melden.

Das nächste Treffen der BI findet diesmal am Mittwoch, den 5.7. um 19 Uhr in Buxtehude statt. Bei Interesse bitte anmelden unter bi-menschenwuerde@gmx.de

  1. Praktisches

Hier im Anhang erreichen euch vielfältige Infos zu diversen Themenfeldern im Bereich Integration „Übergang in Arbeit“. Diese sehr konkreten Infos wurden uns von Karin Lange nach einem Workshop zum Thema Integration „Übergang in Arbeit“ im Haus der Diakonie am 22.6. zur Verfügung gestellt.

Medizinische Anlaufstellen in Hamburg für Menschen ohne Papiere: siehe Anhang.

Deutsch online lernen: Angebote dazu siehe Anhang.

Anbei erhaltet Ihr die aktuelle Ausgabe des Newsletters „Fremd & Vertraut“.

  1. Termine

Kleidertauschparty am 30. Juni, 18 – 21 Uhr im Begegnungscafé in Buxtehude. Für alle Frauen – und ggf. kann frau auch mit 0 Kleidungsstücken kommen. Ein lockeres Beisammensein und Austausch.

Reminder: Am 1.7. feiert das FaBiZ in Buxtehude von 11-16 Uhr ihr Stadtteilfest mit internationaler Musik und Kultur, siehe Plakat im Anhang.

Der nächste Ehrenamtsstammtisch findet am 19.07. um 19 Uhr im Gemeinschaftsgarten in der Bertha-von-Suttner-Allee in Buxtehude statt. Wer sich vorher schon einmal einen Eindruck verschaffen möchte kann sich gerne der Instagram-Auftritt von Buxtehude im Wandel anschauen, dort sind aktuelle Bilder zu finden.

  1. Hintergründe

Hier findet Ihr relevante Informationen und Stellungnahmen zur Reform des EU-Asylrechts:

Herbert-Groenemeyer und viele andere Prominente protestieren in einem offenen Brief gegen den Asylkurs der Bundesregierung.

Vor 40 Jahren fand das erste Kirchenasyl in Berlin statt. Diese Form des Schutzes von Flüchtlingen gilt als letztes Mittel, um in Einzelfällen Abschiebungen zu verhindern. Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW e. V. im Gespräch:

Hier findet Ihr den aktuellen Verfassungsschutzbericht mit erschreckenden Daten über Rechtsextremismus und Rassismus:

Herzliche Grüße

Barbara Erhardt-Gessenharter

für die BI Menschenwürde

Anhang

Mindestlohn und Arbeitszeit

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Oktober 2022 Euro 12,00 je Stunde. Die nächste Erhöhung ist zum 1.1.2024 vorgesehen (= wird bis zum 30. Juni 2023 festgelegt).

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchenmindestlöhne. Sie werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt.

Für minderjährige Beschäftigte oder Langzeitarbeitslose sind Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn zulässig, nicht jedoch vom Branchenmindestlohn!

Beispiele für Branchenmindestlöhne:

  • für die Berufliche Aus- und Weiterbildung: 17,87 Euro pro Stunde für Pädagogische Mitarbeiter*innen bzw. 18,41 Euro für Pädagogische Mitarbeiter*innen mit Bachelorabschluss.
  • für Dachdecker: 13,30 Euro pro Stunde für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bzw. 14,80 Euro für Gesellinnen und Gesellen
  • für das Elektrohandwerk: 13,40 Euro (ab 1.1.2024: 13,95 Euro)
  • in der Fleischwirtschaft: z. Zt. noch gesetzlicher Mindestlohn; ab 1.12.2023 12,30 Euro
  • für den Bereich Gebäudereinigung: 13 Euro für Innen- und Unterhaltsreinigung (ab 1.1.2024: 13,50 Euro) und 16,20 Euro für die Glas- und Fassadenreinigung (ab 1.1.2024: 16,70 Euro)
  • für Gerüstbauer: 12,85 Euro
  • für Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche: 13,00 Euro (ab 1.1.2024: 13,50 Euro)
  • für das Maler- und Lackiererhandwerk: 14,40 Euro für Gesellen (ab 1.4.2024: 15 Euro), für Helfer 12,50 Euro (ab 1.4.2024: 13 Euro)
  • für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen: 14,46 Euro oder 17,84 Euro oder 19,49 Euro (je nach Qualifikation)
  • Die Branchenmindestlöhne in der Pflege betragen: für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 13,90 pro Stunde (ab 1. Dezember 2023: 14,15 Euro pro Stunde), für Pflegekräfte mit mindestens 1-jähriger Ausbildung 14,90 Euro pro Stunde (ab 1. Dezember 2023:15,25 Euro), für Pflegefachkräfte 17,65 Euro (ab 1. Dezember 2023: 18,25 Euro).

Wichtig:

  • Die jeweiligen Mindestlöhne gelten auch für Minijobber!

Die Arbeitszeit muss genau aufgezeichnet werden, um eine eventuelle Unterschreitung des

Die Arbeitserlaubnis bei Aufenthaltsgestattung oder Duldung

  1. Aufenthaltsgestattung (= bis das Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist)

Solange jemand in einer Erstaufnahmeeinrichtung lebt (z. B. Bramsche) gilt ein Arbeitsverbot, jedoch nicht länger als 9 Monate.

Nach ihrer Einreise und Meldung bei einer Ausländerbehörde erhalten Geflüchtete einen Ankunftsnachweis, der nach Asylantragstellung in eine Aufenthaltsgestattung umgetauscht wird.

Wer auf eine Kommune verteilt wurde darf prinzipiell arbeiten, sofern er insgesamt bereits länger als 3 Monate legal (d. h. „offiziell“) in Deutschland lebt. Das gilt auch, wenn jemand in der Kommune einer Gemeinschaftsunterkunft zugewiesen wurde.

Es gibt aber Einschränkungen, die in der Aufenthaltsgestattung (s.o.) vermerkt sind:

  • Beschäftigung gestattet mit Zustimmung der Ausländerbehörde -> d. h. keine selbständige Tätigkeit zulässig!
  • Erwerbstätigkeit gestattet mit Zustimmung der Ausländerbehörde -> d. h. jede Art von Arbeit ist prinzipiell möglich: selbständig oder angestellt

Nachdem ein Arbeitsplatz oder betrieblicher Ausbildungsplatz gefunden wurde, muss man bei der Ausländerbehörde die Genehmigung beantragen und auch abwarten (!) – Ausnahmen s.u. unter „wichtig“.

Ein Beschäftigungsbeginn bevor die Zustimmung erteilt ist, wäre illegale Beschäftigung und strafbar. Der Vordruck für die Beantragung der Zustimmung kann auf der Landkreis-Seite heruntergeladen werden (https://www.landkreis-stade.de/familie-bildung-soziales/migration-integration/beschaeftigung-von-auslaendern-fachkraeftesicherung/). Er muss vom zukünftigen Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden.

Die Ausländerbehörde schaltet in der Regel vor Genehmigung die Agentur für Arbeit ein, welche die „Gleichwertigkeit der Beschäftigungsbedingungen“ prüft (z. B. ob ein vergleichbarer Lohn gezahlt werden soll, wie ihn auch ähnlich qualifizierte Deutsche erhalten). Diese Prüfung findet nicht in Stade statt, sondern in einer zentralen Stelle in Bochum. Sie muss innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein. Wenn sie in dieser Frist nicht der Ausländerbehörde mitteilt, dass die Zustimmung verweigert wird oder dass noch Unterlagen fehlen, gilt die Zustimmung als erteilt.

Die Arbeitserlaubnis wird bei positivem Votum bzw. nach Fristablauf von der Ausländerbehörde in aller Regel erteilt (= Ermessensentscheidung!), ist aber den konkreten Betrieb gebunden und gilt dort nur für die beantragte Tätigkeit. Sie wird immer befristet und muss rechtzeitig verlängert werden.

In Einzelfällen hat dieses ganze Verfahren früher schon bis zu einem halben Jahr gedauert. Man sollte auf jeden Fall einige Zeit einplanen. Ein kurzfristiger Arbeitsbeginn ist daher in aller Regel nicht möglich, zumal die 2-Wochen-Frist der BA nach dem Nachfordern von Unterlagen neu beginnt.

Wichtig: Wenn jemand bereits vier Jahre ununterbrochen (und legal – also nicht „untergetaucht“) entweder mit einer Aufenthaltsgestattung, einem Ankunftsnachweis, einer Duldung oder einem Aufenthaltstitel in Deutschland lebt, muss die Bundesagentur für Arbeit der Erteilung der Arbeitserlaubnis überhaupt nicht mehr zustimmen – die Ausländerbehörde aber ggf. schon, sofern dies so in der Aufenthaltsgestattung vermerkt ist und dort nicht „Beschäftigung gestattet“ steht.

Sobald ein Aufenthaltstitel erteilt wurde („anerkannter Flüchtling bzw. subsidiärer Schutz) entfällt die Notwendigkeit der Zustimmung von Ausländerbehörde und Arbeitsagentur schon vor Ablauf der 4-Jahres-Frist.

Ausführliche Infos zu vielen Fallkonstellationen gibt es hier:

  • Duldung (= wenn das Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen ist und Ausreisepflicht besteht, die aber aktuell nicht durchgesetzt wird bzw. durchgesetzt werden kann)

Eine Duldung kann aus unterschiedlichen Gründen erteilt werden. Die häufigsten:

  • kein Pass vorhanden (Mitwirkungspflicht! ggf. Straftat!)
  • Situation im Heimatland lässt aktuell keine Abschiebung zu

Je nach auslösendem Grund kann entweder ein Arbeitsverbot bestehen (z. B. bei fehlender Mitwirkung zur Klärung der Identität bzw. Passbeschaffung) oder aber eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Im Fall der Erteilung gilt dasselbe Verfahren wie für Menschen mit Aufenthaltsgestattung.

Wichtig: Auch für eine Berufsausbildung benötigen Geduldete eine Arbeitserlaubnis, jedoch nicht, wenn es sich um eine rein schulische Ausbildung handelt (z. B. Pflegeassistenz, Sozialpäd. Assistenz, Erzieher, Physiotherapie; MTA oder PTA) und eventuell integrierte Praktika voll in die schulische Ausbildung integriert sind und auch von der Schule gelenkt und gesteuert werden. -> Chance für junge Menschen mit Duldung und Arbeitsverbot!

Für eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist dagegen eine Arbeitserlaubnis erforderlich, auch wenn es sich dabei rechtlich um ein Praktikum handelt. Dieses dauert jedoch länger (6 – 12 Monate) und wird vergütet (z. Zt. mind. 262 Euro).

Zu berufsvorbereitenden Maßnahmen haben Geduldete erst dann Zugang, wenn sie die Duldung bereits seit mind. 9 Monaten besitzen (bei Einreise vor dem 1.8.2019: 3 Monate) und wenn die Schul- und Deutschkenntnisse einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung erwarten lassen.

Zu einer Assistierten Ausbildung (ASA) haben Geduldete dann Zugang, wenn sie seit mind. seit 15 Monaten gestattet, geduldet oder erlaubt hier leben und die Schul- und Deutschkenntnisse einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung erwarten lassen.

Weitere Infos zu EQ, ASA gibt es hier: https://www.ihk.de/stade/aus-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsberatung/ausbildungsbegleitende-hilfen-abh-1700900

Medizinische Anlaufstellen in Hamburg für Menschen ohne Papiere Medibüro Montag 15.00 – 17.00 Uhr Donnerstag 15.00 – 17.00 Uhr WIR Internationales Zentrum/Verikom Hospitalstrasse 109
22767 Hamburg
040 / 238 558 322 (AB) info@medibuero-hamburg.org
www.medibuero-hamburg.org Praxis ohne Grenzen Mittwoch 15 – 18 Uhr Prof. Dr. Ostendorf
im Seniorenzentrum Horn Bauerberg 10
22111 Hamburg – Horn
040 / 309 979 4660 pcostendorf@googlemail.com www.praxisohnegrenzen.de Andocken Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung Bernstorffstraße 174
22767 Hamburg
040 / 430 987 96
andocken@diakonie-hamburg.de www.diakonie-hamburg.de/web/visitenkarte/andocken/index.html
Westend Dienstag 9-11 Uhr westend · hoffnungsorte hamburg Vogelhüttendeich 17
21107 Hamburg
040 / 756 664 01 muecher@hoffnungsorte-hamburg.de www.stadtmission-hamburg.de/westend.41.0.html

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Malteser Migranten Medizin Donnerstag 16 bis 20 Uhr Marienkrankenhaus / Haus 1 (Haupteingang) Chirurgische Ambulanz – Bereich 5 (EG) Alfredstraße 9
22087 Hamburg 040 / 254 612 08
mmm.hamburg@malteser.org www.malteser-migranten-medizin.de/mmm-vor-ort/hamburg.html Caritas Krankenmobil
Seit 1995 ist das Krankenmobil auf den Straßen Hamburgs unterwegs, um kranken und obdachlosen Menschen eine ambulante medizinisch-pflegerische Versorgung anzubieten. Das Team aus Krankenpflegekräften und ehrenamtlichen Ärzte verzeichnet monatlich rund 600 Versorgungsfälle. Die rollende Arztpraxis fährt wochentags nach einem festen Tourenplan die Treffpunkte und Einrichtungen der Obdachlosenhilfe an. Zum aktuellen Tourenplan des Krankenmobils: www.caritas-hamburg.de/14726.html Caritas Zahnmobil Seit 2008 ist der Hamburger Caritasverband mit der bundesweit ersten rollenden Zahnarztpraxis für sozial benachteiligte Menschen in der Stadt unterwegs. Das speziell angefertigte und komplett ausgestattete Zahnmobil wird in der zahnmedizinischen Behandlung Obdachloser und in der Präventionsarbeit an Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen eingesetzt. Das Team des Zahnmobils besteht aus einer Zahnarzthelferin, einem Fahrer des Fahrzeuges sowie aus ehrenamtlichen Zähnärztinnen und -ärzten.
Die Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen werden auf Nachfrage angefahren. Die Versorgung der obdachlosen Menschen erfolgt nach einem festen Routenplan, den Sie unter www.caritas-hamburg.de/45681.html einsehen können. Clearingstelle im Flüchtlingszentrum Die Clearingstelle berät zu folgenden Themenbereichen: Aufenthaltsstatus, Krankenversicherungsschutz, Leistungsansprüche, Medizinische Versorgung Montags 9 – 13 Uhr
Donnerstags 9 – 13 Uhr und 15 – 17 Uhr Adenauerallee 10 20097 Hamburg (040)2840790 info@fz-hh.de www.fz-hh.de

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Deutsch online lernen 5

Den aktuellen Newsletter „Fremd und vertraut“ – sechste Ausgabe 2023 findet Ihr hier

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Arbeitsmaterialien zum Download findet Ihr hier: