Nach der Geschäftsstatistik des BAMF sind im 1. Halbjahr 2025 44 Prozent der Integrationskurs-Berechtigungen über eine Zulassung nach § 44 Abs. 4 AufenthG / § 4 Abs. 1 Nr. 3 IntV erfolgt. In den Jahren davor waren es immer um die 40 Prozent. Nach Angaben des BMI auf eine Frage der Grünen Bundestagsabgeordneten Filiz Polat ging man für 2026 von insgesamt 314.300 I-Kurs-Teilnahmen aus. Davon sollten der Prognose zufolge 129.500 über eine BAMF-Zulassung erfolgen (wohl gem. § 44 Abs. 4 AufenthG/ § 4 Abs. 1 Nr. 3 IntV). Dies entspricht einem Anteil von 41 Prozent. Genau diese Zulassungen soll es nun nicht mehr geben. Das heißt dann wohl im Klartext: Fast die Hälfte der Kursteilnahmen könnte von der Streichung betroffen sein.

Hier gibt es noch mehr Statistiken, aufgedröselt für die Bundesländer und z. T. auch für die Kommunen: https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Integrationskurszahlen/integrationskurszahlen-node.html